Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 EU-weit und führt neue Anforderungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle ein. Ziel ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Recycling und Kreislaufwirtschaft zu stärken und einheitliche Vorgaben innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Wichtig dabei: Nicht alle Anforderungen treten gleichzeitig in Kraft. Viele Vorgaben werden schrittweise in den kommenden Jahren wirksam. Welche Pflichten für ein Unternehmen gelten, hängt außerdem von der jeweiligen Rolle innerhalb der Lieferkette ab – zum Beispiel als Erzeuger, Importeur, Vertreiber, Lieferant oder Hersteller.

OVOL begleitet die Umsetzung aktiv und arbeitet gemeinsam mit Lieferanten und Partnern daran, relevante Informationen und Nachweise bereitzustellen. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Fristen und Meilensteine der PPWR.

Die wichtigsten Fristen der PPWR

Ab wann gilt – fünf Stufen im Überblick

Die wichtigsten Fristen der PPWR


Welche Rolle haben Sie in der Lieferkette?

Welche Pflichten aus der PPWR für ein Unternehmen gelten, hängt von seiner jeweiligen Rolle ab. Je nach Produkt und Lieferkette kann ein Unternehmen als Erzeuger, Importeur, Vertreiber, Lieferant oder Hersteller auftreten – teilweise auch in mehreren Rollen gleichzeitig.

Die wichtigsten Fristen der PPWR


So begleitet OVOL die PPWR-Umsetzung

OVOL bereitet sich gemeinsam mit Lieferanten und Partnern auf die schrittweise Umsetzung der PPWR vor. Relevante Informationen und Nachweise werden eingeholt, geprüft und zentral dokumentiert. Gleichzeitig wird für die jeweilige Verpackung betrachtet, welche Rolle OVOL innerhalb der Lieferkette einnimmt und welche Anforderungen daraus entstehen.

Je nach Rolle und gesetzlicher Verpflichtung stellt OVOL seinen Kunden die erforderlichen Informationen zur Verfügung und unterstützt bei der Orientierung zu den geltenden Anforderungen.

Welche Informationen erhalten Sie von OVOL?

Welche Informationen OVOL bereitstellt, hängt von der jeweiligen Rolle innerhalb der Lieferkette ab. Als allgemeinen Nachweis zur Umsetzung der PPWR stellt OVOL Papier Deutschland eine entsprechende Selbsterklärung zur Verfügung.

Wenn OVOL gemäß Artikel 16 als Lieferant für einen Verpackungserzeuger auftritt, stellen wir außerdem die Informationen bereit, die für die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung benötigt werden. Weiterführende Unterlagen werden entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Verpflichtung und Rolle bereitgestellt.

Was passiert mit bestehenden Lagerbeständen?

Verpackungen und verpackte Produkte, die bereits vor dem 12. August 2026 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurden, können grundsätzlich weiterhin abverkauft werden. Ein Austausch oder eine Entsorgung bestehender Lagerbestände ist daher nicht automatisch erforderlich.

Wichtig ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens: Entscheidend ist, ob die Verpackung beziehungsweise das verpackte Produkt bereits vor dem Stichtag auf dem EU-Markt bereitgestellt wurde. Als mögliche Nachweise können beispielsweise Bestellungen, Lieferscheine oder Rechnungen dienen.

Häufig gestellte Fragen zur PPWR

Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand. Weitere Durchführungs- und delegierte Rechtsakte sowie Leitlinien können einzelne Anforderungen künftig konkretisieren.

Fragen zur PPWR?

Sie haben Fragen zu Ihrer Rolle, zu benötigten Nachweisen oder zu den Anforderungen für Ihre Verpackungen? Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Einordnung der für Sie relevanten PPWR-Anforderungen.

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